Velya
Beta-Platz sichern

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung der SaaS-Anwendung „Velya“

Stand: 21. Mai 2026


Anbieter:
Jan Bender — Velya
Kölner Straße 19
64293 Darmstadt
Deutschland
E-Mail: info@velya.app
USt-IdNr.: nicht vergeben – Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Sprache

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem vorgenannten Anbieter (nachfolgend „Anbieter“) und dem Nutzer der Software-as-a-Service-Anwendung „Velya“ (nachfolgend „Velya“ oder „die Software“), abrufbar unter velya.app und my.velya.app (nachfolgend „der Kunde“).

(2) Velya richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Vertragssprache ist Deutsch. Sofern eine englische Übersetzung dieser AGB bereitgestellt wird, dient diese ausschließlich der Information; bei Widersprüchen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung

(1) Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung der Software „Velya“ zur Nutzung über das Internet (Software-as-a-Service) sowie die Speicherung der vom Kunden eingegebenen Daten auf den Servern des Anbieters bzw. dessen Subunternehmern.

(2) Velya ist ein Projektmanagement- und CRM-Werkzeug für Dienstleister im Hochzeitsbereich, insbesondere Hochzeitsplaner und -agenturen. Der Funktionsumfang umfasst insbesondere die Verwaltung von Anfragen, Aufgaben, Terminen, Budgets, Dateien sowie ein Mitwirkenden-Portal mit eigenem Zugang (u. a. für Brautpaar und weitere beteiligte Personen).

(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Produktbeschreibung auf velya.app sowie aus der gewählten Tarifoption. Maßgeblich ist der Stand bei Vertragsschluss; eine darüber hinausgehende Beschaffenheit wird nicht geschuldet.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang zu erweitern, anzupassen oder zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und der vertragsgemäße Nutzen erhalten bleibt. Wesentliche, nachteilige Änderungen werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens vier Wochen vorher in Textform mitgeteilt; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.

(5) Der Anbieter ist nicht zur Erbringung von Beratungs-, Schulungs- oder Anpassungsleistungen verpflichtet, es sei denn, diese werden gesondert vereinbart.

(6) Velya stellt ausdrücklich keine Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungssoftware dar. Funktionen zur Erfassung von Budgets, Honoraren oder Belegen dienen ausschließlich der internen Übersicht und ersetzen keine ordnungsgemäße Buchführung. Der Kunde ist für die Einhaltung aller steuer- und handelsrechtlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten selbst verantwortlich.

§ 3 Beta-Phase, Pre-Launch-Nutzung

(1) Velya befindet sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser AGB in einer geschlossenen Beta- bzw. Pre-Launch-Phase. In dieser Phase wird die Software ausdrücklich als Testversion bereitgestellt.

(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erkennt ausdrücklich an, dass

  • die Software in der Beta-Phase noch nicht den vollen Funktions-, Stabilitäts- und Sicherheitsumfang einer Produktivversion aufweist,
  • Datenverluste, Funktionsstörungen, Ausfallzeiten und Inkompatibilitäten in dieser Phase möglich sind,
  • einzelne Funktionen jederzeit ohne Vorankündigung geändert, eingeschränkt oder entfernt werden können,
  • Velya nicht als produktives System für unternehmenskritische Vorgänge eingesetzt werden darf, ohne dass der Kunde eigene Sicherungs- und Redundanzmaßnahmen trifft.

(3) Während der Beta-Phase erfolgt die Bereitstellung der Software, soweit keine gesonderte Entgeltvereinbarung getroffen wurde, unentgeltlich. § 9 (Haftung) gilt in der Beta-Phase mit der Maßgabe, dass der Anbieter im Rahmen der gesetzlich zwingenden Mindesthaftung haftet, im Übrigen die Haftung jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt ist.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter Fehler, Sicherheitsprobleme und Verbesserungsvorschläge in angemessenem Umfang zu melden, soweit ihm dies ohne unzumutbaren Aufwand möglich ist. Eine Vergütung hierfür wird nicht geschuldet.

§ 4 Vertragsschluss, Registrierung

(1) Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde sich auf velya.app oder einer Subdomain registriert, einen kostenpflichtigen Tarif bucht oder vom Anbieter zur Nutzung der Beta freigeschaltet wird, und der Anbieter den Zugang bestätigt oder bereitstellt.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen und diese während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten. Insbesondere sind Änderungen der Rechnungsadresse, der E-Mail-Adresse und des steuerlichen Status unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, eine Registrierung oder einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.

(4) Pro Person bzw. pro Unternehmen darf grundsätzlich nur ein Konto angelegt werden, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

§ 5 Zugangsdaten, Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (insbesondere Passwörter) geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte ist untersagt.

(2) Der Kunde haftet für sämtliche Handlungen, die unter seinen Zugangsdaten vorgenommen werden, soweit ihn ein Verschulden trifft. Bei Verdacht auf Missbrauch hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren und das betroffene Passwort zu ändern.

(3) Soweit der Kunde weiteren Personen (eigene Mitarbeiter, Subunternehmer, das jeweilige Brautpaar oder andere Nutzer des Mitwirkenden-Portals) Zugang zur Software verschafft, ist er für deren vertragsgemäße Nutzung verantwortlich. Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass diese Personen die einschlägigen Pflichten dieser AGB einhalten.

(4) Der Kunde ist allein verantwortlich für

  • die von ihm und seinen Nutzern in Velya eingestellten Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Dokumente, Verträge, personenbezogene Daten von Brautpaaren, Gästen und Dienstleistern),
  • die Einhaltung der für ihn geltenden datenschutzrechtlichen, gewerberechtlichen, steuerrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorgaben,
  • die Einholung der erforderlichen Einwilligungen seiner eigenen Kunden (insbesondere der Brautpaare) zur Verarbeitung von deren personenbezogenen Daten in Velya,
  • die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit seiner eigenen technischen Infrastruktur (Internetzugang, Endgeräte, Browser).

(5) Untersagt ist insbesondere die Nutzung von Velya zur Speicherung oder Verbreitung rechtswidriger Inhalte, zur Übermittlung von Schadsoftware, zur unzulässigen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) ohne hinreichende Rechtsgrundlage sowie zu jeder Form automatisierter Massenanfragen oder Lastangriffe gegen das System.

§ 6 Datensicherung, Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle von ihm in Velya eingestellten Daten in regelmäßigen, der jeweiligen Bedeutung der Daten angemessenen Abständen eigenständig zu sichern (z. B. durch Export als CSV, JSON oder PDF). Diese Sicherungspflicht besteht insbesondere vor jeder größeren Eingabe, vor Änderungen der Tarifoption, vor angekündigten Wartungsfenstern sowie vor Beendigung des Vertragsverhältnisses.

(2) Der Anbieter erstellt nach billigem Ermessen eigene Sicherungskopien der Kundendaten zum Zwecke des Betriebs der Plattform. Diese internen Sicherungen begründen keinen Anspruch des Kunden auf Wiederherstellung einzelner Datenstände und ersetzen nicht die Sicherungspflicht des Kunden nach Absatz 1.

(3) Im Falle eines Datenverlustes wird der Anbieter sich im Rahmen des Zumutbaren bemühen, die Daten aus seinen Sicherungen wiederherzustellen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Wiederherstellungszeit oder einen bestimmten Wiederherstellungszustand besteht nicht.

(4) Soweit ein Datenverlust auf die Verletzung der Sicherungspflicht des Kunden nach Absatz 1 zurückzuführen ist oder durch eine solche mitverursacht wurde, ist die Haftung des Anbieters insoweit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig (§ 254 BGB).

§ 7 Verfügbarkeit, Wartung, Änderungen

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software. Eine bestimmte Verfügbarkeit (Service Level) wird ausdrücklich nicht zugesichert, soweit nicht im Einzelfall schriftlich abweichend vereinbart.

(2) Zeiten geplanter Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder Anpassungen werden, soweit zumutbar, in nachfrageschwachen Zeiten durchgeführt und mit angemessener Vorankündigung in der Software oder per E-Mail mitgeteilt. Diese Zeiten gelten nicht als Ausfall.

(3) Nicht in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen und damit nicht als Verfügbarkeitseinschränkung gelten insbesondere

  • Störungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind (z. B. Naturereignisse, Pandemien, Krieg, behördliche Anordnungen, Streiks, großflächige Internet- oder Stromausfälle),
  • Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters, insbesondere bei eingesetzten Subunternehmern (z. B. Cloud-Hoster, Zahlungsdienstleister, E-Mail-Versanddienste), soweit der Anbieter diese sorgfältig ausgewählt hat,
  • Störungen durch Angriffe Dritter auf die Systeme des Anbieters, sofern der Anbieter zumutbare Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat,
  • Störungen, die durch fehlerhafte Nutzung, ungeeignete Endgeräte oder mangelhafte Internetverbindung des Kunden verursacht werden.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Software zeitweise einzuschränken oder einzustellen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Integrität oder Stabilität des Systems oder zur Abwehr von Angriffen erforderlich ist.

§ 8 Preise, Zahlung, Steuern

(1) Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise des gewählten Tarifs, sofern nicht abweichend (z. B. Founder-Tarif) individuell vereinbart. In der Beta-Phase kann die Nutzung unentgeltlich erfolgen.

(2) Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Auf Rechnungen wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Sollte der Status als Kleinunternehmer im Verlauf des Vertragsverhältnisses entfallen, ist der Anbieter berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zu den vereinbarten Nettopreisen in Rechnung zu stellen; der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert.

(3) Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt ausschließlich über den vom Anbieter eingebundenen Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. („Stripe“). Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung von Stripe. Der Anbieter erhält von Stripe lediglich die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Informationen; die vollständigen Zahlungsmittel-Daten (insbesondere Kartennummern) werden ausschließlich von Stripe verarbeitet und gespeichert.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software bis zur vollständigen Zahlung zu sperren. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 11 bleibt unberührt. Verzugszinsen werden nach den gesetzlichen Regelungen berechnet (§ 288 BGB).

(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise unter Wahrung einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen in Textform anzupassen. Widerspricht der Kunde der Preisanpassung nicht bis zum Wirksamwerden, gilt sie als angenommen; bei Widerspruch endet das Vertragsverhältnis zum geplanten Wirksamkeitsdatum der Preisanpassung. Auf das Widerspruchsrecht und seine Folgen wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Für Inhaber eines ausdrücklich als „lebenslang reduziert“ bezeichneten Founder-Tarifs gilt diese Anpassungsregelung nur, soweit die Anpassung die allgemeine Preisstruktur (z. B. zur Anpassung an Inflation oder Kostenentwicklung) betrifft.

§ 8a Kostenlose Testphase

(1) Der Anbieter kann eine kostenlose Testphase anbieten. Diese beträgt, soweit nicht abweichend ausgewiesen, dreißig (30) Tage ab Aktivierung des Kontos.

(2) Die Testphase erfordert keine Angabe eines Zahlungsmittels. Nach Ablauf der Testphase endet die Nutzungsmöglichkeit automatisch, sofern der Kunde nicht innerhalb der Testphase einen kostenpflichtigen Tarif gewählt hat. Eine automatische Umwandlung in einen kostenpflichtigen Vertrag findet nicht statt.

(3) Auch in der Testphase gelten diese AGB. Die Haftungsbeschränkung des § 9 Abs. 3 (Beta- bzw. unentgeltliche Nutzung) findet auf die Testphase entsprechende Anwendung.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Bedingungen, die Dauer oder das Bestehen einer Testphase jederzeit für zukünftige Anmeldungen zu ändern oder einzustellen. Bereits laufende Testphasen bleiben hiervon unberührt.

§ 9 Haftung des Anbieters

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf das vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an den Anbieter tatsächlich gezahlte Nettoentgelt für die Nutzung von Velya.

(3) Erfolgt die Nutzung in der Beta-Phase oder im Rahmen eines unentgeltlichen Tarifs, ist die Haftung des Anbieters für einfache Fahrlässigkeit auch bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht der Höhe nach auf 50,00 € pro Schadensereignis und maximal 250,00 € insgesamt beschränkt; dies entspricht dem typischen Erfüllungsinteresse bei unentgeltlicher bzw. stark reduzierter Leistungsbereitstellung.

(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

(5) Insbesondere haftet der Anbieter nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, immaterielle Schäden (z. B. Reputationsschäden), Ansprüche Dritter gegen den Kunden (insbesondere Ansprüche von Brautpaaren, Gästen oder Dienstleistern gegen den Kunden) und für Schäden infolge eines Datenverlustes, soweit der Verlust auch durch eine angemessene Datensicherung des Kunden nach § 6 vermeidbar gewesen wäre. Diese Einschränkungen gelten nicht in den in Absatz 1 genannten Fällen.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die der Kunde oder ein von ihm autorisierter Nutzer durch eigene Löschung, eigene Bearbeitung oder eigene Konfiguration von Inhalten in Velya selbst verursacht, oder die dadurch entstehen, dass der Kunde Sicherungspflichten nach § 6 nicht eingehalten hat.

(7) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(8) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz aus dem Vertragsverhältnis verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von zwölf (12) Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, einer ausdrücklichen Garantie oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(9) Der Kunde hat dem Anbieter Schäden oder Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Kenntnisnahme, in Textform anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, sind hierdurch entstehende oder vergrößerte Schäden vom Schadensersatzanspruch ausgenommen, soweit der Anbieter den Schaden bei rechtzeitiger Anzeige hätte vermeiden oder geringer halten können.

§ 10 Freistellung durch den Kunden

(1) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegenüber dem Anbieter im Zusammenhang mit den vom Kunden oder seinen Nutzern in Velya eingestellten Inhalten oder einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden geltend machen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche von Brautpaaren, Gästen, Dienstleistern oder sonstigen betroffenen Personen wegen behaupteter Verletzungen des Datenschutzrechts, des Urheberrechts, des Persönlichkeitsrechts oder sonstiger Rechte Dritter.

(2) Die Freistellung umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung (insbesondere Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) in gesetzlicher Höhe. Sie gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

(3) Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich über eine geltend gemachte Inanspruchnahme informieren und ihm – soweit rechtlich möglich und zumutbar – Gelegenheit zur Rechtsverteidigung geben.

§ 11 Laufzeit, Kündigung, Kontolöschung

(1) Sofern nicht anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums ordentlich gekündigt werden.

(2) In der Beta-Phase kann der Vertrag von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei

  • schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen des Kunden gegen § 5 (Nutzungspflichten) oder § 6 (Mitwirkung),
  • Zahlungsverzug von mehr als dreißig (30) Tagen trotz einmaliger Mahnung,
  • begründetem Verdacht auf Nutzung der Software zu rechtswidrigen Zwecken,
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder dessen Ablehnung mangels Masse.

(4) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB), insbesondere per E-Mail an info@velya.app bzw. an die in der Software hinterlegte Kontaktadresse des Kunden.

(5) Nach Vertragsende wird der Zugang zur Software gesperrt. Der Anbieter wird die Kundendaten für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach Vertragsende zum Zwecke eines Datenexports vorhalten, sofern dem keine gesetzlichen Pflichten oder ein berechtigtes Interesse des Anbieters entgegenstehen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, soweit der Anbieter nicht aufgrund gesetzlicher Pflichten zur weiteren Aufbewahrung verpflichtet ist.

(6) Der Kunde ist für den rechtzeitigen Export seiner Daten vor Sperrung selbst verantwortlich.

(7) Der Kunde kann sein Konto jederzeit eigenständig über die in der Software bereitgestellte Funktion löschen. Eine eigenständige Löschung steht einer Kündigung des Vertrages gleich; eine etwaig vorausbezahlte Vergütung wird nicht erstattet, soweit gesetzlich zulässig.

(8) Der Anbieter ist berechtigt, das Konto eines Kunden zu löschen, wenn (i) seit mindestens einhundertzwanzig (120) Tagen keine Anmeldung am Konto erfolgt ist und (ii) zum Zeitpunkt der Löschung kein aktives kostenpflichtiges Abonnement besteht. Vor der Löschung wird der Kunde an die zuletzt hinterlegte E-Mail-Adresse mit einer Frist von dreißig (30) Tagen und erneut sieben (7) Tagen vor der geplanten Löschung in Textform informiert und auf die Möglichkeit eines Datenexports hingewiesen. Meldet sich der Kunde innerhalb dieser Frist am Konto an, beginnt die Inaktivitätsfrist neu. Der Anbieter haftet nicht für Daten, die nach ordnungsgemäßer Vorwarnung und Ablauf der Frist gelöscht wurden.

§ 12 Datenschutz, Auftragsverarbeitung

(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Erbringung der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Daten von Brautpaaren, Gästen und Dienstleistern des Kunden), schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird auf Anfrage an info@velya.app bereitgestellt.

(2) Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die von ihm in Velya eingestellten personenbezogenen Daten. Er stellt sicher, dass für die Verarbeitung dieser Daten in Velya eine wirksame Rechtsgrundlage besteht.

(3) Im Übrigen gelten die Informationen aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter velya.app/de/datenschutz.

§ 13 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werdenden, als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur Vertragsdurchführung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von drei (3) Jahren fort. Die Vorschriften des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) und der DSGVO bleiben unberührt.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Zweigniederlassung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Anbieter ist zudem berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB anzupassen, soweit dies aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist. Die Änderungen werden dem Kunden in Textform mit einer Frist von mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Im Falle des Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich zu kündigen.

(4) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Anbieters ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder vom Anbieter anerkannten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(5) Eine Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag im Wege der Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge auf einen Dritten zu übertragen; der Kunde wird in diesem Fall hierüber informiert und erhält ein Sonderkündigungsrecht.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.

(7) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

— Ende der AGB —

Velya

Der Arbeitsplatz für Hochzeitsplaner:innen — von der Anfrage bis zum Jawort.

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